Dies ist das Motocross-Trainingsgelände des MCC Weilerswist.
Das Gelände umfasst die große Trainingsstrecke, die Kinderbahn und das Fahrerlager.

Das Betreten durch Unbefugte ist generell untersagt.

Öffnungszeiten für unsere Gäste:

Mittwoch von 16.00- 20:00 Uhr (März bis Oktober)
Samstag von 14.00-19.00 Uhr

Die Trainingszeit:

Auf der großen Strecke wird geteilt:
Kinder und Jugendliche in den ersten 20min der vollen Stunde.
Erwachsene 40min (z.B. 14.20Uhr - 15.00 Uhr).

An einigen Samstagen (Termine werden auf der Webseite gesondert angegeben) haben wir die Quad Training Day´s.

Die Trainingszeiten an diesen Tagen werden auf der großen Strecke geteilt: Quads in den ersten 20min der vollen Stunde.
Solomaschinen 30min (z.B. 14.20Uhr - 14.50 Uhr). Im Anschluss wird bei Bedarf gewässert.

Ausnahmen von diesen Regeln bestimmt der Sportwart bzw. Vorstand. Gefahren wird nur während der Öffnungszeiten.

Kinderbahn:

Auf der Kinderbahn sind nur 50ccm Motorräder zugelassen, Ausnahmen für Fahranfänger mit 65ccm Motorrädern erfolgt ggfs. nach Absprache durch die Sportleitung.

Motorräder:

Es wird nur mit nach DMSB Richtlinien abnahmefähigen Motocross–, Enduro- und Quadmotorrädern auf den Strecken gefahren. Ob es sich um ein geeignetes Sportgerät handelt entscheidet der Sportwart.

Bei Enduro-Motorrädern ist vor Beginn des Trainings das Nummernschild (wenn vorhanden) und der Seitenständer zu demontieren. Der Scheinwerfer ist abzukleben.

Kleidung:

Vorgeschrieben ist eine vollständige und intakte Schutzausrüstung:

  • Passender Helm mit aktueller Norm.
  • Motocrossstiefel
  • Brustpanzer
  • Motocrosshose und Fahrerhemd
  • Handschuhe
  • Knie – und Ellenbogenschoner.
  • Nackenrolle oder Leatt brace werden dringend empfohlen

Verboten sind: Gummistiefel, Schnürschuhe, Jacken mit Kapuzen oder Schnürbändern und andere ungeeignete bzw. gefährliche Bekleidung.

Verhalten im Fahrerlager:

Im Fahrerlager werden alle Fahrzeuge geschoben oder im Schritttempo gefahren.
Kleinkinder sind zu beaufsichtigen und Hunde immer anzuleinen.

Das Abspritzen von Motorrädern, sowie Ölwechsel sind verboten.
Das Betanken der Motorräder darf nur auf einer entsprechenden Tank- und Servicematte erfolgen.

Grundsätzlich gilt die Verpflichtung unter jedes Motorrad eine Matte zu legen.

 

Verhalten auf der Strecke:

Auf der Strecke gilt gegenseitige Rücksichtnahme als oberstes Gebot.
Gefahren wird nur in eine Richtung und immer in die gleiche.
Bei Zweifeln: Erst fragen, dann fahren.
Untersagt ist jedes Anhalten auf der Strecke, es gibt genügend Anhaltemöglichkeiten neben der Bahn.
Schnelleren Fahrer ist die Möglichkeit zum Überholen zu geben.
Untersagt ist das Abkürzen und Queren der Strecke.
Es gilt ein generelles und absolutes Alkohol- und Drogenverbot.

Erwachsene Begleitpersonen und Motocrosserfahrene Jugendliche sollen während des Trainings unübersichtliche Stellen der Strecke folgendermaßen sichern:

  • Aufstellen an sicheren und von den Fahrern gut sichtbaren Stellen neben der Strecke.
  • Bei Stürzen, Defekten und Unfällen, die eine Gefahr für und durch nachfolgende Fahrer darstellen sind diese durch Handzeichen zu warnen.
  • Erst nach Sicherung der Strecke durch andere Fahrer oder Personen ist die Strecke zu betreten und Mensch und Material Hilfe zu leisten. DAS GILT IMMER.
  • Nicht verletzte Fahrer entfernen sich selbst sofort aus der Gefahrenzone, sichern die Unfallstelle und entfernen nach Sicherung durch andere ihr Sportgerät aus der Gefahrenzone.
  • Beim Betreten der Strecke gilt, auch in Unfallsituationen, höchste Vorsicht!
  • Niemals die Strecke hinter den Sprüngen betreten, auch wenn es um Leben und Tod geht, es könnte der eigene sein.
  • Bei schweren Verletzungen leisten alle Anwesenden Erste Hilfe.
  • Telefonnummer der Rettungsleitstelle: 112
  • Nächstgelegenes Krankenhaus:

    Marien-Hospital Euskirchen
    Gottfried-Disse-Straße 40
    53879 Euskirchen

Allgemeine Informationen:

 

  • Die benachbarten Felder dürfen keinesfalls betreten werden.
  • Jeder Müll ist wieder mitzunehmen.

Verstöße gegen diese Streckenordnung werden mit Verweis von der Strecke und im Wiederholungsfall mit Hausverbot bzw. Vereinsausschluss geahndet. Eine Erstattung von Trainingsgebühren oder Mitgliedsbeiträgen erfolgt in diesem Falle nicht.

 

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