Haftungsverzicht Trainingsbetrieb

Haftungsbeschränkung

Fahrer/Beifahrer von teilnehmenden Fahrzeugen verzichten auf Ansprüche jeglicher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Trainingsbetrieb des MCC-Weilerswist e.V. entstehen, gegen den MCC-Weilerswist e.V. und deren Organe, und alle anderen natürlichen Personen, die mit der Organisation des Trainingsbetriebes in Verbindung stehen, wie etwa beispielsweise Sportwarte, -kommissare, und -leiter, Streckenposten außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreis beruhen. Ich weiß, dass das Training auf dem Übungsgelände des MCC Weilerswist e.V. mit den diesem Sport innewohnenden Risiken und Gefahren verbunden ist.

Insbesondere weiß ich, daß ich der Gefahr von Sach- und/oder Körperschäden ausgesetzt bin. Ich nehme diese Risiken in Kauf und fahre auf eigene Gefahr.

 

Ich werde folgende Regeln beachten:

 

  • Ich erkläre mich bereit, vor jedem Fahrantritt des Trainings die Trainingsstrecke in Augenschein zu nehmen, da sich im Laufe des Trainingsbetriebes die Streckenverhältnisse stark verändern können.
  • Die Strecke darf nur in der vorgegebenen Richtung befahren werden.
  • Das Befahren der angrenzenden Straßen und öffentlichen Wege ist mit nicht zugelassenen KFZ untersagt.
  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen das Übungsgelände nur unter Aufsicht eines Erwachsenen befahren.
  • Übungsfahrten dürfen nicht zu Rennen umfunktioniert werden.
  • Aus Sicherheitsgründen darf nur gefahren werden, wenn mindestens eine weitere Erwachsene Person anwesend ist.
  • Es darf nur mit Schutzhelm und entsprechender Schutzbekleidung gefahren werden.
  • Im Fahrerlager darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
  • Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten, die Trainingszeiten sind einzuhalten.
  • Es obliegt dem Aufsichtspersonal, bei nicht ausreichenden Sichtverhältnissen den Trainingsbetrieb einzustellen.

 

 

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